Spenden und steuerliche Möglichkeiten
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte sind als Sonderausgaben für Spenden abzugsfähig. Spenden bis einschließlich 300 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg und Kontoauszug geltend machen. Übersteigt Ihre Spende den Betrag von 300 Euro senden wir Ihnen gerne eine Spendenbestätigung zu. Bitte geben Sie im Verwendungszweck unbedingt an: Spende, Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift.
Zuwendung zu Lebzeiten zur Erhöhung des dauerhaft zu erhaltenden Stiftungsvermögens (Grundstock):

Ihre Zuwendung ab 1000 Euro erhöht ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen und wird zu 20% für die Zwecke der Stiftung genutzt. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung unbedingt Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Zusätzlich können Sie als Stifterin/Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/ Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.

Zuwendung durch Erben:

Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung:

Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Stiftungsberater/die Stiftungsberaterin der Sparkasse. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Letztwillige Verfügung

Sie können Ihre Zuwendung an die „Albert & Christel Stiftung“ in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg-Lichtenfels in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Hinweise zur Datenverarbeitung

Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

Hinweis: Dies ist lediglich eine unverbindliche Informationsschrift. Für die Stiftung sind nur die in der Broschüre zur „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg – Lichtenfels – rechtliche, steuerliche und vertragliche Grundlagen“ gemachten Angaben maßgeblich.

Bitte nutzen Sie für Ihre Spende oder Zuwendung unser Stiftungskonto:
Stiftergemeinschaft Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE ‍27 7835 0000 0040 9655 92
Verwendungszweck: „Albert & Christel Stiftung“

Wir helfen ihnen gerne weiter:

Albert & Christel Stiftung
Vizekanzler-Reuß-Straße 18 | 96260 Weismain
Telefon 09575 981618
E-mail info@ac-stiftung.de

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